Meine Leistungen können über die Pflegekasse finanziert werden, da ich als Alltagsbegleiter landesrechtlich in Nordrhein-Westfalen nach §§ 45a, 45b SGB XI mit meinem Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und zugelassen bin. (PfAD.UiA Unterstützung im Alltag NRW)
Pflege- und Betreuungsleistungen werden oft verwechselt. Während Pflegeleistungen auf körperliche und medizinische Versorgung (z. B. Waschen, Anziehen, Medikamentengabe etc.) abzielen, können Betreuungskräfte speziell für soziale, alltagsunterstützende und aktivierende Leistungen finanziert werden.
Diese entlasten Angehörige, fördern die Selbständigkeit im vertrauten Lebensumfeld und verbessern die Lebensqualität von Pflegebedürftigen.
Details zu den einzelnen Leistungen finden Sie weiter unten im Text.
Die genannten Budgets ermöglichen eine umfassende Betreuung, die speziell auf soziale und alltagsunterstützende Aktivitäten ausgerichtet ist, damit auch die Seele Beachtung findet. Betreuungskräfte tragen dazu bei, den Alltag positiv zu gestalten und Angehörige zu entlasten – ohne dass diese Gelder für körperliche Pflege verwendet werden müssen.
Über die Pflegekasse *
Hier gibt es zwei Wege, um meine Leistungen über die Pflegekasse abzurechnen:
Per Kostenerstattung (Vorleistung)
Per Abtretungserklärung (Direktabrechnung)
Als Selbstzahler: Meine Leistungen können natürlich auch privat, als Selbstzahler, in Anspruch genommen werden.
Kombination möglich: Zusätzliche Stunden über die Pflegekassenleistungen hinaus sind jederzeit buchbar.
*individuell ist das mit der eigenen Kasse zu prüfen, da es Unterschiede geben kann, insbesondere bei gesetzlicher oder privater Versicherung.
Hier die Details zu den einzelnen Leistungsmöglichkeiten:
Alle Pflegebedürftigen (Grad 1 bis 5) haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag der speziell für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen ist. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 131 Euro pro Monat.
Dieser Betrag kann für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, einschließlich:
Und so funktioniert die Abrechnung:
Es lohnt sich, den aktuellen Anspruch zu prüfen, da möglicherweise noch nicht abgerufene Gelder zur Verfügung stehen!
Beide Leistungen stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und können je nach individueller Situation auch kombiniert werden.
Worin unterscheiden sie sich?
Der Hauptunterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung liegt in der Art der Leistungserbringung und der Verwendung:
Das Pflegegeld:
Die Pflegesachleistung:
Das Pflegegeld kann auch für die Alltagsunterstützung/Betreuung verwendet werden.
Es besteht die Möglichkeit, bis zu 40% der monatlichen Pflegesachleistungen für Alltagsbegleitung umzuwandeln.
Die Höhe dieser Leistungen steigt entsprechend mit jedem Pflegegrad. Pflegegeld und Pflegesachleistung können kombiniert werden.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ermöglicht, eine Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen, wenn ihre Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.
In diesem Jahr wird es hier ab Juli ein paar Änderungen geben, so dass sich die Leistungen im Rahmen der Alltagsunterstützung folgendermaßen gestalten:
Aktuelle Regelung (bis 30. Juni 2025):
Neue Regelung (ab 1. Juli 2025):
Um den Anspruch zu realisieren, können Pflegebedürftige bei ihrer Pflegekasse eine Kostenerstattung für in Anspruch genommene, landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen. Die Pflegekasse prüft dann automatisch den Umwandlungsanspruch.
Ergänzend auch hier nochmal, der Unterschied zwischen Pflege und Leistungen der Alltagsunterstützung:
Verhinderungspflege dient primär als Ersatz für die reguläre Pflegeperson und umfasst alle notwendigen pflegerischen Tätigkeiten. Sie kann von professionellen Pflegekräften oder geschulten Ersatzpflegepersonen durchgeführt werden.
Leistungen der Alltagsunterstützung hingegen konzentrieren sich auf nicht-pflegerische Hilfen im täglichen Leben. Dazu gehören beispielsweise Begleitung bei Spaziergängen, Unterstützung bei Behördengängen, Hilfe im Haushalt oder soziale Betreuung.
Diese Leistungen ergänzen die Pflege, ersetzen sie aber nicht.
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick durch das Bundesministerium für Gesundheit
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick
Anmerkung: Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist nach besten Wissen und Gewissen erstellt auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen. Sie erhebt keinen Anspruch auf rechtlich und formale 100%-ige Richtigkeit und dient lediglich als Leitpfad, um den Dschungel der Bestimmungen etwas besser zu durchdringen.